Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

Verkehrszeichen und Ampelstörung
  • Leistungsbeschreibung

    Defekte oder nicht ordnungsgemäß funktionierende Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden.

    Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese der Straßenverkehrsbehörde oder der Straßenbaubehörde melden.

    Bei akuter Gefahr können Sie auch die Polizei oder die Gemeindeverwaltung informieren.

    Das kann zum Beispiel betreffen:

    • Ampeln / Lichtsignalanlagen
      • Ausfall
      • Taktung fehlerhaft
      • einzelne Lichter defekt
      • Ruftaste defekt
      • Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
      • Ampelmast verdreht oder schief
    • Verkehrsschilder beziehungsweise Verkehrszeichen
      • Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
      • Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
      • Verkehrsschild ausgeblichen
      • Verkehrsschild reflektiert nachts nicht
      • Mast verdreht oder schief
      • Verkehrsschild zugewachsen
    • fehlerhafte Straßenmarkierungen
    • Defekte an
      • der Beleuchtung von Fußgängerüberwegen beziehungsweise Zebrastreifen
      • Parkscheinautomaten
      • Schranken, Sperrpfosten und Absperrgeländern

An wen muss ich mich wenden?

Straßenbaubehörde

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Landstuhl

Bitte wenden Sie sich anhand unseres Online-Formulars ganz oben auf der Seite direkt an die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Landstuhl. 

Beachten Sie dabei unbedingt, dass Sie:

  • die Verbandsgemeinde Landstuhl als Verwaltung auswählen
  • im Betreff "Verkehrszeichen und Ampelstörungen" eingeben
  • als Thema "Straßenverkehr" auswählen

damit Ihr Anliegen direkt den zuständige Ansprechpartner im Haus erreicht.

Alternativ können Sie auch eine E-Mail an strassenverkehr@landstuhl.de senden.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende