Wohnberechtigungsschein Anspruch berechnen

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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde, Verbandsgemeinde oder Stadtverwaltung Ihres derzeitigen beziehungsweise zukünftigen Wohnortes.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Landstuhl

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Soziales der Verbandsgemeinde Landstuhl unter soziales@landstuhl.de.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende