E-Rechnung
Leistungsbeschreibung
Zum 01.04.2025 wird die ERechVORP (E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz) verbindlich.
Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die öffentliche Aufträge oder Konzessionen erhalten, werden ab diesem Datum zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Gemäß §3 ERechVORP müssen ab diesem Zeitpunkt Rechnungen in elektronischer Form ausgestellt und über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) übermittelt werden. Hiermit unterstützen Sie die Automatisierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen in der Verwaltung.Die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl sowie die Stadt- und Verbandsgemeindewerke Landstuhl nehmen an dem zentralen Verfahren „E-Rechnungsportal Rheinland-Pfalz“, kurz ZRE teil. Über das E-Rechnungsportal können Sie elektronische Rechnungen an die Verbandsgemeindeverwaltung erfassen, die dann z.B. im Format xRechnung als xml-Datei weitergeleitet werden.
Diese zentrale Lösung soll die Bearbeitung und Verwaltung von Rechnungen optimieren und vereinfachen. Für Rechnungssteller stehen auf unserer Homepageseite E-Rechnung | Verbandsgemeinde Landstuhl sowie auf der Webseite des ZRE detaillierte Informationen zur Verfügung, um den Umstellungsprozess zu erleichtern.