Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd hat mit Datum vom 09.10.2025 einen Bescheid zur Änderung der gehobenen Erlaubnis gemäß § 8 ff, § 15 WHG i.V.m. § 14, § 16 LWG zur Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Mittelbrunn und von mit Abwasser vermischtem Niederschlagswasser (Mischwasser) aus dem Stauraumkanal Mittelbrunn in die Wallhalbe (Stuhlbach) sowie auf Genehmigung gemäß § 62 LWG zum Bau und Betrieb der Sanierungsmaßnahmen auf dem Kläranlagengelände, erlassen.
Eine Ausfertigung des Bescheides mit dazugehörigem Plansatz liegt
in der Zeit vom 05.02.2026 bis einschließlich 19.02.2026
bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl
Bahnstraße 80
Zimmer: 203
66849 Landstuhl
innerhalb der üblichen Dienstzeiten aus.
Gleichzeitig können die Daten auch nachfolgend elektronisch abgerufen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Erlaubnis-
bescheid gegenüber den nicht bekannten Betroffenen als zugestellt gilt und
Rechtsbehelfe gegen die Erlaubniserteilung grundsätzlich nur von Personen
eingelegt werden können, die im förmlichen Verfahren bereits form- und fristgerecht
Einwendungen erhoben haben.
Verbandsgemeindewerke Landstuhl
gez.
Paul Armbrust
Erster Werkleiter


