Aufschrift auf Schultafel: Aktuelles

Bekanntmachung der Verbandsgemeindewerke Landstuhl

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd hat mit Datum vom 09.10.2025 einen Bescheid zur Änderung der gehobenen Erlaubnis gemäß § 8 ff, § 15 WHG i.V.m. § 14, § 16 LWG zur Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Mittelbrunn und von mit Abwasser vermischtem Niederschlagswasser (Mischwasser) aus dem Stauraumkanal Mittelbrunn in die Wallhalbe (Stuhlbach) sowie auf Genehmigung gemäß § 62 LWG zum Bau und Betrieb der Sanierungsmaßnahmen auf dem Kläranlagengelände, erlassen.  


Eine Ausfertigung des Bescheides mit dazugehörigem Plansatz liegt 

in der Zeit vom 05.02.2026 bis einschließlich 19.02.2026 


bei der 


Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl 

Bahnstraße 80 

Zimmer: 203 

66849 Landstuhl  


 innerhalb der üblichen Dienstzeiten aus. 


Gleichzeitig können die Daten auch nachfolgend elektronisch abgerufen werden. 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Erlaubnis-

bescheid gegenüber den nicht bekannten Betroffenen als zugestellt gilt und 

Rechtsbehelfe gegen die Erlaubniserteilung grundsätzlich nur von Personen 

eingelegt werden können, die im förmlichen Verfahren bereits form- und fristgerecht 

Einwendungen erhoben haben. 


Verbandsgemeindewerke Landstuhl 

gez. 

Paul Armbrust

Erster Werkleiter