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Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://www.landstuhl.de veröffentlichten Website der Verbandsgemeinde Landstuhl.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen


Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am im Zeitraum von 01. Februar bis 17 Februar 2023 durchgeführten Selbstbewertung.

 

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen nur teilweise vereinbar:

  • Maschinenlesbare PDF Dateien: Nicht Alle von uns hochgeladenen PDF Dateien sind maschinenlesbar und können somit nicht richtig von Vorleseprogrammen erkannt werden. Diese Dateien sind sehr alt und existieren nicht mehr in anderer Form. Deswegen können Sie von uns auch nicht durch maschinenlesbare Dokumente ersetzt werden. Manche Dateien, wie zum Beispiel Bebauungspläne o.ä., enthallten zu viele Grafiken, um maschinenlesbar zu sein.
  • Audiodateien ohne Alternativen: Es werden aktuell keine Transkriptionen zu Audiodateien angeboten.
  • Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen sind teilweise nicht ausreichend: Der Kontrast von manchen Grafiken, Logos und Illustrationen von dritten ist sehr gering.
  • Abkürzungen in Tabellenelementen: Unser Content Management System ermöglicht es uns nicht Abkürzung in Tabellen zu kennzeichnen und erklären.


Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung


Diese Erklärung wurde am 20. Februar 2023 erstellt und zuletzt am 20. Februar 2023 aktualisiert.

 

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern


Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie bitte unser Rückmeldeformular.

 

 

Schlichtungsverfahren


Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter

info@schlichtungsstelle-bgg.de.