Blick auf die Dorfmitte von Krickenbach

Die Ortsgemeinden

in der Verbandsgemeinde Landstuhl

Ortsgemeinde Krickenbach

Ortsgemeinde Krickenbach

Wappen der Ortsgemeinde Krickenbach

Krickenbach ist mit rund 1.200 Einwohnern eine der kleineren verbandsangehörigen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Landstuhl. Der Ort hat eine gute Infrastruktur und ist als Wohngemeinde gerade auch für junge Familien interessant - auch wegen der Nähe zur Stadt Kaiserslautern. Kindergarten,
Spielplatz für Kinder und Jugendliche, Geschäfte und kleine Gewerbebetriebe decken den täglichen Bedarf ab.

 Die multi-funktionale Mehrzweckhalle "In den Dorfwiesen" wird von der Gemeinde und den örtlichen Vereinen für kulturelle wie sportliche Angebote intensiv genutzt. Neben Festen und Konzerten finden in und vor der Halle jährlich das Maibaumfest statt.

Zu Krickenbach gehört auch das im Schweinstal gelegene Natursteinwerk Carl Picard mit seinen Sandsteinbrüchen und einem Sägewerk. Steinbruch und Sägewerk bieten auch heute noch Arbeitsplätze für Steinmetze und Bildhauer. In der Umgebung zeugen viele Buntsandsteine, Mauerwerk, Fassadenverkleidungen, Skulpturen und dergleichen mehr von diesem Fachbetrieb und seinen heimischen Produkten.

Entlang einer Seenplatte erwandern sich Gäste wie Einheimische zu Fuß oder per Fahrrad von der Bundesstraße 270, vorbei an Natursteinwerk und Steinbrüchen, das landschaftlich schöne Schweinstal in Richtung Queidersbach. Unterwegs zieren von Künstlerhand geschaffene 13 Sandsteinskulpturen - entstanden 1986 im Rahmen des ersten Bildhauersymposiums in Rheinland-Pfalz - den gut ausgebauten Weg. Jeden Sommer finden im Sandsteinbruch der Firma Picard im Schweinstal Bildhauerkurse unter der Leitung des Bildhauers Willi Bauer statt. "Arbeiten am Stein" bedeutet für die Teilnehmer eine Woche von morgens bis abends, mitten im Pfälzerwald, mit rotem oder gelbem Sandstein dort arbeiten, wo er auch gebrochen wird.

Ortsbürgermeister:

Uwe Vatter

+49 6307 1355

krickenbach.de

Sprechstunde

Montags 18.00 - 19.00 Uhr oder nach Vereinbarung