Wahlvorstand

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wahlvorstände sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung und Ergebnisermittlung in ihrem Stimmbezirk verantwortlich. Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und den Beisitzerinnen und Beisitzern.

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Landstuhl

    Für die ordnungsgemäße Durchführung der 2024 anstehenden Kommunal- und Europawahlen sucht die Verbandsgemeinde Landstuhl ehrenamtliche Wahlhelfer*innen, die in den Wahllokalen der jeweiligen Ortsgemeinden oder in der Sickingenstadt Landstuhl mithelfen möchten. 

    Sie brauchen keine Vorkenntnisse, müssen aber für die jeweilige Wahl folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • wahlberechtigt sein
    • mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben und 
    • seit mindestens 3 Monate mit Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Landstuhl wohnen.

    Am Wahltag treffen sich alle Wahlhelfer*innen morgens vor Öffnung der Wahllokale in ihrem Wahllokal, stellen die Wahlkabinen und die Wahlurne auf, legen die Stimmzettel bereit und vereinbaren die jeweiligen Anwesenheitszeiten. Zur Auszählung der Stimmen ab 18.00 Uhr müssen alle Wahlhelfer*innen wieder anwesend sein.

    Folgende Aufgaben erwarten Sie:

    • Prüfung der Wahlberechtigung
    • Ausgabe der Stimmzettel
    • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
    • Eintragung des Stimmabgabevermerks im Wählerverzeichnis
    • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
    • im Briefwahlvorstand: eingegangene Briefwahlunterlagen bearbeiten, Wahlbriefe prüfen und zulassen
    • Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr

    Als Aufwandsentschädigung erhalten Sie ein kleines Erfrischungsgeld und Verpflegung am Wahltag.

    Bitte nutzen Sie für die Anmeldung unser Online-Formular oben rechts.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.


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An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte erteilen die Wahlämter der Gemeinden und Städte.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende