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Standesamt

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Geburten


Beurkundung einer Geburt

Sie erwarten ein Kind oder sind gerade stolze Eltern geworden? Dann stellen sich Ihnen sicher eine Reihe von Fragen rund um die Beurkundung Ihres Nachwuchses.

Die wichtigsten Fragen wollen wir an dieser Stelle für Sie beantworten.


Woher weiß das Standesamt, dass unser Kind geboren wurde?


Wurde Ihr Kind im Nardiniklinikum St.Johannis in Landstuhl geboren, so erhält das Standesamt Landstuhl von dort eine schriftliche Geburtsanzeige. Wurde Ihr Kind im Bereich der Verbandsgemeinde Landstuhl, z.B. zu Hause geboren, so erfolgt die Anzeige beim Standesamt mündlich (d.h. persönliche Vorsprache). Verpflichtet hierzu ist dann jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist oder jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist (z.B. Hebamme). 

Wie ist der allgemeine Ablauf zur Anmeldung unseres Kindes beim Standesamt Landstuhl?


Die schriftliche Anzeige des Krankenhauses alleine macht für das Standesamt eine Beurkundung noch nicht möglich, da das Standesamt zur Beurkundung von den Eltern noch weitere Unterlagen benötigt (siehe unten). Die Vorlage der für die Beurkundung benötigten Unterlagen ist notwendig. Die Unterlagen können im Briefumschlag bei uns abgegeben werden oder per E-Mail an uns gesandt werden. Geben Sie Ihre Telefonnummer an und wie viele Urkunden Sie zu den drei gebührenfreien Urkunden (für Kindergeld, Elterngeld und Krankenkasse) Sie benötigen. Zur Abholung machen Sie bitte ein Termin bei uns und bringen Sie die Originalunterlagen mit.


Welche Unterlagen sind zur Beurkundung erforderlich?

Diese Informationen haben wir Ihnen hier zusammengestellt:


Bis wann müssen wir unser Kind beim Standesamt anmelden?

Grundsätzlich ist jede Geburt binnen einer Woche dem zuständigen Standesamt anzumelden. Diese Frist gilt zunächst einmal für die sog. Anzeigepflichtigen, also für die Krankenhäuser bzw. bei Hausgeburten den o.g. Personen.
Soweit Ihr Kind im Nardiniklinikum St. Johannis Landstuhl geboren wurde, sollten Sie sich binnen 2 - 3 Wochen mit uns in Verbindung setzen.


Welche Urkunden und Bescheinigungen erhalte ich nach der Geburtsbeurkundung vom Standesamt?

Nachdem die Geburt Ihres Kindes beim Standesamt beurkundet wurde, erhalten Sie von uns Geburtsurkunden in gewünschter Anzahl für Ihre eigenen Unterlagen. Diese Urkunden sind gebührenpflichtig und kosten in der Erstausfertigung 13,00 EUR, jede weitere von Ihnen gewünschte Urkunde derselben Urkundenart kostet 6,50 EUR.

Daneben erhalten Sie folgende gebührenfreie Bescheinigungen:
-    Geburtsbescheinigung für die Beantragung der Mutterschaftshilfe (vorzulegen bei der Krankenkasse der Kindesmutter)
-    Geburtsbescheinigung für die Beantragung des Kindergeldes (vorzulegen bei der für Ihren Wohnort zuständigen Kindergeldkasse des Arbeitsamtes)
-    Geburtsbescheinigung zur Beantragung des Elterngeldes (vorzulegen bei der für Ihren Wohnort zuständigen Elterngeldstelle des Jugendamtes)

Diese Bescheinigungen sind gebührenfrei. Beachten Sie bitte, dass wir bei Verlust keine neuen Geburtsbescheinigungen ausstellen können.

Welche Kosten können noch anfallen?

Neben den Gebühren für Geburtsurkunden können auch noch Kosten anfallen für:
-    die öffentliche Beglaubigung namensrechtlicher Erklärungen (z.B. Namenserteilung) 24,00 EUR
-    die Ausstellung einer internationalen Geburtsurkunde 13,00 EUR
-    den Eintrag in ein internationales Stammbuch 13,00 EUR


Heiraten


Anmeldung Eheschließung

Der erste „amtliche Schritt“ auf dem Weg in die Ehe, ist die förmliche Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt.

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin möglich ist.

Dabei stellt sich oft die Frage: Wer ist für uns zuständig?

Grundsätzlich ist für die Anmeldung zur Eheschließung das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk die Verlobten ihren Hauptwohnsitz haben. Bei mehreren Wohnsitzen können Sie wählen, wo Sie die Eheschließung anmelden. Die Eheschließung selbst kann auch bei einem ganz wohnortfremden Standesamt erfolgen. In diesem Fall werden Ihre Unterlagen von Ihrem Wohnsitzstandesamt an uns versandt.

 

Wozu dient die Anmeldung zur Eheschließung?
Bei der Anmeldung der Eheschließung geht es nicht nur darum Ihren Eheschließungstermin festzulegen, sondern sie dient vor allem der Prüfung der „Ehefähigkeit“ und der Ermittlung etwaiger „Ehehindernisse“ (z.B. Verbot der Doppelehe). 

Wie melde ich die Eheschließung an?

Die Voranmeldung der Eheschließung ist online unter diesem Link möglich

Sofern Sie diese Möglichkeit nicht nutzen möchten, steht Ihnen auch der bisherige Weg der Anmeldung offen.

Bitte befolgen Sie hierzu folgende Schritte:

  1. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns für die Anmeldung der Eheschließung. Zu diesem Termin, ist dann die Vorlage von verschiedenen Unterlagen, wie aus unserem Merkblatt zur Anmeldung der Eheschließung ersichtlich, erforderlich. Wenn Sie die notwendigen Unterlagen besorgt haben, können Sie diese beim Standesamt Landstuhl persönlich abgeben oder uns zusenden. Dann können Ihre Daten bereits vorab erfasst werden, was die Bearbeitungszeit bei Ihrem Termin verkürzt. Bitte vermerken Sie auf einem Beiblatt Ihre Telefonnummer, Ihre E-Mail-Adresse.
  2. Zu dem mit Ihnen vereinbarten Termin sollten Sie soweit möglich beide hier beim Standesamt vorsprechen. Bitte bringen Sie jeweils Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Ist von Ihnen jemand verhindert, können Sie in eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung ausdrucken und ausgefüllt und von dem verhinderten Partner unterschrieben mitbringen

 

Das Standesamt Landstuhl bietet folgende Termine für Eheschließungen an:


 Eheschließungen in Landstuhl, im Trauzimmer der Alten Rentei

mittwochs, donnerstags und freitags                        10.00 Uhr, 10.45 Uhr und 11.30 Uhr

donnerstags zusätzlich                                                 14.15 Uhr und 15.00 Uhr

der zweite Samstag eines ungeraden Monats         10.00 Uhr, 10.45 Uhr und 11.30 Uhr

 

Eheschließungen außerhalb von Landstuhl

Trauräume in Trippstadt Unterhammer oder Queidersbach Heimatmuseum

der zweite Freitag eines geraden Monats                 12.30 Uhr

der zweite Samstag eines geraden Monats              10.00 Uhr, 10.45 Uhr und 11.30 Uhr


Sonstige standesamtliche Vorgänge


Urkundenanforderungen

 Namensänderungen

Da es viele verschiedene Arten von Namensänderungen im Personenstandsrecht gibt, hier eine Auswahl der häufigsten Anfragen:

Sollten Sie Ihr Anliegen unter den angegebenen Auswahlmöglichkeiten nicht finden, setzten Sie sich gerne mit unserem Standesamt in Verbindung.


Vaterschaftsanerkennung


Kirchenaustritt


Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an einen unserer Mitarbeiter wenden.


per E-Mail an: standesamt@landstuhl.de

oder telefonisch

06371/83-121    Frau Gmeinwieser                          06371/83-422    Frau Thum

06371/83-123    Herr Marnet                                     06371/83-429    Frau Grün

06371/83-223    Frau Herbst 

 

Ihr Team vom Standesamt Landstuhl

Standesamt Alte Rentei

Kirchenstraße 41

66849 Landstuhl

+49 6371 83-0

+49 6371 83-180

Klicken, um weitere Öffnungs- oder Schließzeiten auszublenden

Montag Von 08:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag Von 08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch Von 08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag Von 08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag Von 08:30 bis 12:00 Uhr



 Trauzimmer der Alten Rentei in Landstuhl

Bestuhltes Trauzimmer in Landstuhl



Historischen Museum Sickinger Höhe in Queidersbach  

Bestuhlter Trausaal



Unterhammer Trippstadt

Weitere Informationen zum Unterhammer finden Sie hier...

Urig eingerichtetes Zimmer mit dekoriertem Tisch und Stühlen